Wichtige Hinweise zur Kostenermittlung
Die Projektträgerschaft ist verpflichtet, die Kosten für das Kleinprojekt sparsam und wirtschaftlich zu halten. Dies bedeutet, dass für jede Kostenposition eine vergleichende Kostenrecherche (Kostenplausibilisierung) gemacht und von den recherchierten Kosten die sparsamsten und wirtschaftlichsten Angebote im Projektantrag angesetzt werden müssen. Für Projektträgerschaften, die juristische Personen des Privatrechts, natürliche Personen oder Personengesellschaften sind, gilt:
- Für Kostenpositionen ab 5.000 € netto müssen 3 formelle Angebote einholt werden
- Für Kostenpositionen bis 5.000 € netto müssen 3 Vergleichsangebote eingeholt werden, wobei sowohl auf formelle Angebote als auch auf allgemein zugängliche Angebote zurückgegriffen werden kann:
- Formelle Angebote
- formlose Preisabfragen in schriftlicher Form (z.B. per Email)
- aktuelle Preislisten von Herstellenden/Anbietenden
- dokumentierte Angebotspreise aus Print- und Onlinemedien (z.B. datierte Screenshots)
vergleichbare Unterlagen, soweit aus ihnen die wesentlichen Produkt- und Leistungsmerkmale, der Anbietenden, der Preis sowie die zeitliche Aktualität (nicht älter als 3 Jahre) ersichtlich sind
Für Projektträgerschaften des öffentlichen Rechts gelten die Vorgaben der Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G).
Für den Projektantrag sind nicht alle recherchierten Angebote einzureichen, sondern nur die unter Punkt „Anlagen zum Antrag“ genannten. Dennoch sind alle Kostenrecherchen und Angebote zu dokumentieren und aufzubewahren. Das Regionalmanagement behält sich vor, die vollständigen Angebote anzufordern und zu prüfen.