Die Grundlage für die Weiterentwicklung der LEADER-Region Steinfurter Land

Die Regionale Entwicklungsstrategie

Egal ob Kleinprojekt oder großes LEADER-Projekt: Die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) zeigt die Schwerpunkte der LEADER-Region Steinfurter Land für die Jahre 2023-2027. Alle Projekte sollten diesen Punkten entsprechen, um einen positiven Mehrwert für die Region zu schaffen. Du hast eine Idee für ein Projekt, welches du in einem der Handlungsfelder „Lebenswertes Miteinander“, „Zukunftsfähiges Wirtschaften“ oder „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ und einem der untergeordneten Entwicklungsziele wiederfindest? Dann schaue doch einmal, ob ein LEADER-Projekt oder ein Kleinprojekt für dich passend ist. Auf dieser Seite findest du alle Informationen.

Unsere Regionale Entwicklungsstrategie im Detail
LEADER- oder Kleinprojekt?

Welche Förderung passt zu meiner Idee?

Kleinprojekt

  • Kleine, schnell umsetzbare Projekte
  • Fördersatz 80%
  • max. Fördermittel pro Projekt 12.000€ (Gesamtprojektkosten max. 15.000€)
  • Vereinfachtes, niederschwelliges Antragsverfahren
  • Zielgruppe: (gemeinnützige) Vereine, Dorfgemeinschaften, ehrenamtliche Gruppen & Kommunen
  • kurze Umsetzungszeit (3 Monate)
  • Entscheidung auf regionaler Ebene (LAG)
  • Antragsstellung nur einmal im Jahr (bis Anfang April)
Unkomplizierte Förderung für kleinere Maßnahmen

Kleinprojekte

Kleinprojekte ermöglichen eine unkomplizierte Förderung für kleinere Vorhaben. Der Ablauf ist übersichtlich gestaltet und unterstützt eine zügige Umsetzung vor Ort.

Alles zur Kleinprojekteförderung
Dein Projekt für deine Region

Wir freuen uns auf deine Idee

Mit deinem Projekt kannst du aktiv zur Entwicklung deiner Region beitragen. Reiche deine Idee ein und gestalte deine Umgebung mit. Wir begleiten dich gerne bei den nächsten Schritten.

Sarina Eßling Regionalmanagerin im Steinfurter Land 02551 69-2130
Claas Marienhagen
Claas Marienhagen Regionalmanager im Steinfurter Land 02551 69-2128
Felix Weßling
Felix Weßling Projektassistenz 02551 69-2131







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    Häufige Fragen und Antworten

    Die RES (Regionale Entwicklungsstrategie) ist das zentrale Arbeitsprogramm unserer LEADER-Region Steinfurter Land. Sie beschreibt die Ziele, Handlungsfelder und Entwicklungsschwerpunkte der Region für die aktuelle Förderperiode. Projekte können nur gefördert werden, wenn sie einen klaren Beitrag zu diesen Zielen leisten. Die RES wurde gemeinsam mit regionalen Akteuren erarbeitet und bildet die verbindliche Grundlage für die Projektauswahl durch die LAG. In unserem Service-Bereich findest du unsere Regionale Entwicklungsstrategie.

    Kleinprojekte werden über das sogenannte Regionalbudget gefördert. Das Regionalbudget ist ein jährlich bereitgestelltes Förderbudget des Landes und Bundes für kleinere, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen in LEADER-Regionen. Sie werden auch mithilfe der Regionalen Entwicklungsstrategie in ihrer Wirkung für die Region bewertet. Merkmale von Kleinprojekten:
    • max. 15.000 € Gesamtkosten
    • bis zu 80 % Förderung
    • vereinfachtes Antragsverfahren
    • Umsetzung und Abrechnung innerhalb eines Kalenderjahres
    • jährlicher Projektaufruf mit fester Frist
    LEADER-Projekte sind dagegen größere, strategische Vorhaben zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES).
    • bis zu 250.000 € Förderung
    • 40 % oder 70 % Förderquote (je nach Projektart)
    • formeller Antrag bei der Bezirksregierung
    • auch mehrjährige Projekte möglich
    Kurz gesagt: Kleinprojekte sind kleiner, schneller und jährlich begrenzt – LEADER-Projekte sind umfangreicher, strategischer und langfristiger angelegt.

    Kleinprojekte basieren auf der GAK-Richtlinie (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“). Bund und Länder stellen hierfür jährlich Mittel bereit. Das Regionalbudget ermöglicht LEADER-Regionen, kleinere Projekte mit vereinfachtem Verfahren und hoher Förderquote umzusetzen. Die Umsetzung erfolgt nach den jeweils gültigen Fördergrundsätzen des Landes NRW.

    LEADER basiert auf EU-Recht, insbesondere auf der GAP-Verordnung (EU) 2021/2115 zur Förderung der ländlichen Entwicklung. Aufgrund des Föderalismus setzt in Deutschland jedes Bundesland die EU-Vorgaben in einer eigenen Richtlinie um. In Nordrhein-Westfalen erfolgt dies durch die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER“. Zuständig ist das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV NRW). Die aktuelle LEADER-Richtlinie findest du im Service-Bereich unserer Website.

    1. Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement Wir prüfen gemeinsam, ob deine Idee zur Regionalen Entwicklungsstrategie passt und wie wir ggf. ein richtig gutes Projekt daraus machen können.
    2. Erstellung einer Projektskizze Darstellung von Ziel, Nutzen für die Region, Kostenrahmen und Zeitplan.
    3. Vorstellung im LAG-Vorstand Bei positivem Beschluss kann der Förderantrag vorbereitet werden.
    4. Formale Antragstellung bei der Bezirksregierung Erst nach vollständiger Prüfung und LAG-Beschluss.
    Wichtig: Vor Bewilligung dürfen keine Aufträge vergeben oder Maßnahmen begonnen werden.

    Eine Antragstellung für LEADER-Projekte ist grundsätzlich jederzeit möglich. Voraussetzung ist ein positiver Beschluss der LAG. Erst danach kann der formale Antrag bei der Bezirksregierung gestellt werden. Ausnahme: Für Kleinprojekte (Regionalbudget) gibt es jährliche Fristen und ein festgelegtes Auswahlverfahren. Wichtig: Mit dem Projekt darf erst nach Bewilligung begonnen werden.