Das Regionalmanagement unterstützt dich gerne bei der Entwicklung und Prüfung deiner Projektidee. Eine frühzeitige Abstimmung wird ausdrücklich empfohlen.
Die LEADER-Region Steinfurter Land startet den Förderaufruf 2026 für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets. Vereine, Initiativen, Privatpersonen und Kommunen sind eingeladen, ihre Projektideen einzureichen und so aktiv zur Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen. Einen Überblick über alle Rahmenbedingungen gibt ist in unserem Informationsblatt zur Kleinprojekteförderung 2026.
Gefördert werden Kleinprojekte mit einem klaren Mehrwert für die Region, die zur Stärkung des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum beitragen. Voraussetzung ist, dass die Projekte einen Beitrag zu den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie leisten .
Typische Beispiele sind:
Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Miteinanders
Angebote im Bereich Bildung, Klimaschutz oder Digitalisierung
kleinere Infrastrukturmaßnahmen für Naherholung oder Begegnung
Projekte zur Verbesserung der Grundversorgung im ländlichen Raum
Nicht gefördert werden u. a. laufende Kosten, reine Instandhaltungsmaßnahmen oder rein vereinsinterne Anschaffungen.
Antragsberechtigt sind:
Vereine, Verbände und Initiativen
Privatpersonen und Personengesellschaften
Kommunen und andere juristische Personen
Unternehmen sind grundsätzlich ausgeschlossen, außer Kleinstunternehmen der Grundversorgung oder gemeinnützige Organisationen.
Förderquote: bis zu 80 % der förderfähigen Kosten
Maximale Projektkosten: 15.000 €
Mindestförderung: 1.000 €
Eigenanteil: mindestens 20 %
Die Projekte müssen bis spätestens 30.11.2026 vollständig umgesetzt und abgerechnet sein
Für eine Förderung müssen insbesondere folgende Kriterien erfüllt sein:
Das Projekt findet im Fördergebiet der LEADER-Region Steinfurter Land statt
(Hinweis: Die städtischen Kernbereiche von Emsdetten, Greven, Rheine, Steinfurt-Borghorst und Ochtrup sind ausgeschlossen)
Es besteht ein klarer öffentlicher Mehrwert
Das Projekt ist uneingeschränkt öffentlich zugänglich beziehsweise nutzbar
Mit der Umsetzung wurde noch nicht begonnen
Der Eigenanteil ist gesichert
Nur Projekte, die alle Mindestkriterien erfüllen, können in das Auswahlverfahren aufgenommen werden. Hier kannst du überprüfen, ob dein Projekt zur Kleinprojekteförderung passt, aber beachte, dass der Bewertungsbogen am Ende vom Regionalmanagement im vier-Augen-Prinzip ausgefüllt wird: Precheck-Bogen + Bewertungsbogen_KP
Die eingereichten Projekte werden anhand festgelegter Kriterien bewertet. Dazu zählen unter anderem:
Beitrag zur Regionalen Entwicklungsstrategie Steinfurter Land
Mehrwert für die Region
Beteiligung der Bevölkerung
Wirkung auf verschiedene Zielgruppen
Für eine Förderung müssen die Projekte eine Mindestpunktzahl erreichen.
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zum 05.04.2026 per Mail an steinfurterland@kreis-steinfurt.de eingereicht werden.
Einzureichen sind:
Antragsformular KP 2026 (unterschrieben als PDF und zusätzlich als Word-Datei)
Kostenangebote / Preisrecherchen (bitte hier auch die Wichtigen Hinweise zur Kostenermittlung aus dem Informationsblatt beachten)
Unterzeichnete Datenschutzerklärung
Nachweis über die zeichnungsbefugte Person, z.B. Auszug aus Vereinsregister (sofern relevant)
Vollmacht zur Übertragung der Zeichnungsbefugnis auf andere Person(en) (sofern relevant)
Bei Baumaßnahmen: Baurechtliche Genehmigung oder zumindest zunächst ein positiver Vorbescheid (hier gibt es eine Vorlage für einen Gestattungs-Nutzungsvertrag_Gegenstände und eine Vorlage_für einen Gestattungs-Nutzungsvertrag für_Flächen)
Lageplan mit Einzeichnung der Maßnahme (sofern relevant)
Fotos (sofern für Erläuterung und Verständnis des Kleinprojektes hilfreich)
Die Projektträgerschaft ist verpflichtet, die Kosten für das Kleinprojekt sparsam und wirtschaftlich zu halten. Dies bedeutet, dass für jede Kostenposition eine vergleichende Kostenrecherche (Kostenplausibilisierung) gemacht und von den recherchierten Kosten die sparsamsten und wirtschaftlichsten Angebote im Projektantrag angesetzt werden müssen. Für Projektträgerschaften, die juristische Personen des Privatrechts, natürliche Personen oder Personengesellschaften sind, gilt:
Für Projektträgerschaften des öffentlichen Rechts gelten die Vorgaben der Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G).
Für den Projektantrag sind nicht alle recherchierten Angebote einzureichen, sondern nur die unter Punkt „Anlagen zum Antrag“ genannten. Dennoch sind alle Kostenrecherchen und Angebote zu dokumentieren und aufzubewahren. Das Regionalmanagement behält sich vor, die vollständigen Angebote anzufordern und zu prüfen.
Alle Downloads für die Kleinprojekte findest du auch im Servicebereich unter dem Punkt Kleinprojekte.
Wir freuen uns auf dein Projekt!
Das Regionalmanagement unterstützt dich gerne bei der Entwicklung und Prüfung deiner Projektidee. Eine frühzeitige Abstimmung wird ausdrücklich empfohlen.