Förderaufruf für 2026

Kleinprojekte im Steinfurter Land

Die LEADER-Region Steinfurter Land startet den Förderaufruf 2026 für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets. Vereine, Initiativen, Privatpersonen und Kommunen sind eingeladen, ihre Projektideen einzureichen und so aktiv zur Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen. Einen Überblick über alle Rahmenbedingungen gibt ist in unserem Informationsblatt zur Kleinprojekteförderung 2026.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kleinprojekte mit einem klaren Mehrwert für die Region, die zur Stärkung des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum beitragen. Voraussetzung ist, dass die Projekte einen Beitrag zu den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie leisten .

Typische Beispiele sind:

  • Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Miteinanders

  • Angebote im Bereich Bildung, Klimaschutz oder Digitalisierung

  • kleinere Infrastrukturmaßnahmen für Naherholung oder Begegnung

  • Projekte zur Verbesserung der Grundversorgung im ländlichen Raum

Nicht gefördert werden u. a. laufende Kosten, reine Instandhaltungsmaßnahmen oder rein vereinsinterne Anschaffungen.

Förderkonditionen

  • Förderquote: bis zu 80 % der förderfähigen Kosten

  • Maximale Projektkosten: 15.000 €

  • Mindestförderung: 1.000 €

  • Eigenanteil: mindestens 20 %

Die Projekte müssen bis spätestens 30.11.2026 vollständig umgesetzt und abgerechnet sein

Wichtige Voraussetzungen

Für eine Förderung müssen insbesondere folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Das Projekt findet im Fördergebiet der LEADER-Region Steinfurter Land statt
    (Hinweis: Die städtischen Kernbereiche von Emsdetten, Greven, Rheine, Steinfurt-Borghorst und Ochtrup sind ausgeschlossen)

  • Das Projekt hat einen Bezug zur regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Steinfurter Land.
  • Es besteht ein klarer öffentlicher Mehrwert

  • Das Projekt ist uneingeschränkt öffentlich zugänglich beziehsweise nutzbar

    • Laut Richtlinie bedeutet dies: Uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit beziehungsweise Nutzbarkeit
      Uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit beziehungsweise Nutzbarkeit bedeutet im Rahmen dieser Richtlinie, dass das geförderte Objekt der Öffentlichkeit in der Form zur Verfügung stehen muss, dass die Einrichtung grundsätzlich für jedermann nutzbar ist und keine unmittelbare oder mittelbare Beschränkung auf bestimmte Personen oder Personengruppen bestehen darf, die Nutzung jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten möglich sein muss, und etwaige Nutzungsentgelte ausschließlich der Sicherstellung des laufenden Betriebs und der Erhaltung der Einrichtung dienen dürfen.
  • Mit der Umsetzung wurde noch nicht begonnen

  • Der Eigenanteil ist gesichert

Nur Projekte, die alle Mindestkriterien erfüllen, können in das Auswahlverfahren aufgenommen werden. Hier kannst du überprüfen, ob dein Projekt zur Kleinprojekteförderung passt, aber beachte, dass der Bewertungsbogen am Ende vom Regionalmanagement im vier-Augen-Prinzip ausgefüllt wird: Precheck-Bogen + Bewertungsbogen_KP

Frist zur Antragstellung und Anlagen zur Antragsstellung

Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zum 05.04.2026 per Mail an steinfurterland@kreis-steinfurt.de eingereicht werden.

Einzureichen sind:

Wichtige Hinweise zur Kostenermittlung

Die Projektträgerschaft ist verpflichtet, die Kosten für das Kleinprojekt sparsam und wirtschaftlich zu halten. Dies bedeutet, dass für jede Kostenposition eine vergleichende Kostenrecherche (Kostenplausibilisierung) gemacht und von den recherchierten Kosten die sparsamsten und wirtschaftlichsten Angebote im Projektantrag angesetzt werden müssen. Für Projektträgerschaften, die juristische Personen des Privatrechts, natürliche Personen oder Personengesellschaften sind, gilt:

  • Für Kostenpositionen ab 5.000 € netto müssen 3 formelle Angebote einholt werden
  • Für Kostenpositionen bis 5.000 € netto müssen 3 Vergleichsangebote eingeholt werden, wobei sowohl auf formelle Angebote als auch auf allgemein zugängliche Angebote zurückgegriffen werden kann:
    • Formelle Angebote
    • formlose Preisabfragen in schriftlicher Form (z.B. per Email)
    • aktuelle Preislisten von Herstellenden/Anbietenden
    • dokumentierte Angebotspreise aus Print- und Onlinemedien (z.B. datierte Screenshots)
      vergleichbare Unterlagen, soweit aus ihnen die wesentlichen Produkt- und Leistungsmerkmale, der Anbietenden, der Preis sowie die zeitliche Aktualität (nicht älter als 3 Jahre) ersichtlich sind

Für Projektträgerschaften des öffentlichen Rechts gelten die Vorgaben der Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G).
Für den Projektantrag sind nicht alle recherchierten Angebote einzureichen, sondern nur die unter Punkt „Anlagen zum Antrag“ genannten. Dennoch sind alle Kostenrecherchen und Angebote zu dokumentieren und aufzubewahren. Das Regionalmanagement behält sich vor, die vollständigen Angebote anzufordern und zu prüfen.

Downloads

Alle Downloads für die Kleinprojekte findest du auch im Servicebereich unter dem Punkt Kleinprojekte.

 

Wir freuen uns auf dein Projekt!

Beratung und Unterstützung

Das Regionalmanagement unterstützt dich gerne bei der Entwicklung und Prüfung deiner Projektidee. Eine frühzeitige Abstimmung wird ausdrücklich empfohlen.

Claas Marienhagen
Claas Marienhagen Regionalmanager im Steinfurter Land 02551 69-2128
Sarina Eßling Regionalmanagerin im Steinfurter Land 02551 69-2130